Sachkundenachweis

Wer benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (zB. Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis.

Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens sechsstündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.

Mehr Informationen auch beim Land-Oberösterreich

Seit Dezember 2024 gilt das neue Hundehaltegesetz – Kurse diesbezüglich finden 2 mal jährlich statt!

Das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024

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