Sachkundenachweis

Wer benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (zB. Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis.

Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.

NEWS-NEWS

Sachkundenachweis lt. OÖ Hundehaltegesetz wird ab September 2021 auf 6 Stunden erhöht.

Daher wird der Kurs jetzt neu in 2 Teil Terminen mit jeweils  3 Stunden angeboten.

Nächster Termine sind am:

1 Teil  19.01.2023 von 17:30- 20:30 (Tierarzt)

Peis: € 35,-

Ort: Marktgemeinde Sierning im Gemeinderatssaal

2 Teil 02.02.2023 von 17:30-20:30 ( Trainer)

Peis: €35,-

Ort: Marktgemeinde Sierning im Gemeinderatssaal

 

 

 

Mehr Informationen auch beim Land-Oberösterreich

Sachkundenachweis Termine 2021

  • 30. September 2021 17:30 bis 20:30 Uhr (Tierarzt)
  •    7. Oktober 2021  17:30 bis 20:30 Uhr (Hundetrainer)

 

Ort: Gemeinde Amt Sierning

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